Kanzlei

Es entspricht unserer Überzeugung, dass die Qualität anwaltlicher Beratung nicht von der Größe der Kanzlei, sondern von der Qualifikation des beratenden Rechtsanwaltes abhängt.
Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2003 und berät sowohl in Verbraucherinsolvenzverfahren als auch Firmeninsolvenzen. Rechtsanwältin Ohr wurde zur Insolvenzverwalterin von Insolvenzgerichten
bestellt. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Bearbeitung von Nachlassinsolvenzverfahren.
ich beraten aus dieser Erfahrung heraus Schuldner seit Jahren zu dem Ablauf und den verschiedenen Möglichkeiten im Insolvenzverfahren.
Die Prüfung von Darlehensverträgen gehört mit zu unserem Kerngeschäft.
Gesellschafter und Geschäftsführer beraten ich zu ihren Pflichten und Rechten im Insolvenzverfahren. Schwerpunkt der Beratung ist die Haftungsvermeidung von Geschäftsführern sowohl im
Hinblick auf zivilrechtliche als auch strafrechtliche Ansprüche.
ich begrenzen daher unsere Beratung auf die folgenden Schwerpunkte und arbeiten in fachübergreifenden Themen mit spezialisierten Kollegen und Steuerberatern zusammen, um Sie bestmöglich
beraten zu können.